Kontaktstelle für Meldungen
Für alle, die einen Inhalt in der App melden wollen — ohne die App zu benutzen.
Sie brauchen die App nicht. Eine Meldung an die unten genannte Adresse genügt. Sie wird gelesen, geprüft und beantwortet.
Geht es um ein Werk, an dem Sie Rechte haben, nutzen Sie bitte direkt das Formular für Urheberrechtsbeschwerden — dort stehen die Angaben, die eine Urheberrechtsbeschwerde braucht.
Noch nicht veröffentlichungsreif. Die Adressen dieser
Kontaktstelle sind Platzhalter. Sie stehen in
RELEASE_checkliste.md und hängen an einer offenen Entscheidung:
wohin eine Meldung geht.
Adresse
- PLATZHALTER: E-Mail-Adresse der Kontaktstelle
- Postanschrift
-
PLATZHALTER: Firmenname
PLATZHALTER: Straße und Hausnummer
PLATZHALTER: PLZ und Ort - Sprachen
- Deutsch und Englisch.
Diese Stelle ist zugleich die zentrale Kontaktstelle für Behörden und für Nutzerinnen und Nutzer im Sinne der Artikel 11 und 12 des Digital Services Act. Der Weg ist elektronisch; eine Meldung per Post ist ebenso möglich, dauert aber länger.
Was in eine Meldung gehört
Je genauer die Angaben, desto schneller lässt sich entscheiden. Hilfreich sind:
- Welcher Sound gemeint ist — der Name, wie er in der App steht, und, falls vorhanden, die Kennung des Sounds.
- Wo er zu finden ist — in welchem Bereich der App oder in welcher Kategorie.
- Warum Sie ihn für rechtswidrig halten — in eigenen Worten genügt.
- Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen antworten können.
- Eine Bestätigung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Name und Kontaktdaten dürfen fehlen, wenn es um Inhalte geht, die einen Verdacht auf bestimmte Straftaten gegen Personen begründen. In allen anderen Fällen brauchen wir einen Absender — sonst können wir Ihnen die Entscheidung nicht mitteilen.
Was danach passiert
- Sie bekommen eine Eingangsbestätigung.
- Wir prüfen die Meldung zügig, sorgfältig und ohne Willkür.
- Sie bekommen die Entscheidung mit einer Begründung — auch dann, wenn wir nichts entfernen.
- Wird ein Sound entfernt, verschwindet er aus der App und wird auch von Geräten gelöscht, auf denen er bereits liegt.
PLATZHALTER: Fristen für Eingangsbestätigung und Entscheidung — sobald feststeht, wohin Meldungen laufen, hier verbindlich benennen
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
Schreiben Sie uns; wir prüfen erneut. Unabhängig davon bleibt Ihnen der Weg zu den Gerichten und zu den zuständigen Behörden offen.
PLATZHALTER: Hinweis auf ein internes Beschwerdemanagement und auf außergerichtliche Streitbeilegung nach dem Digital Services Act. Der Umfang hängt daran, ob die App als Plattform gilt — heute nicht, ab v2 mit Uploads schon. Wird in Schritt 4 geprüft und dann hier eingesetzt
Woher die Sounds kommen
Zum jetzigen Stand stammen alle Sounds in der App aus eigener Quelle. Nutzerinnen und Nutzer können nichts hochladen und nichts veröffentlichen. Trotzdem gibt es diese Kontaktstelle — auch beim Einkauf kann ein Lizenzfehler unterlaufen, und davon wollen wir erfahren.
Datenschutz
Was mit den Angaben aus Ihrer Meldung geschieht, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitte 5 und 6.