Impressum
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz sowie Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Noch nicht veröffentlichungsreif. Alle rot umrandeten
Felder sind Platzhalter. Sie stehen als Liste in
RELEASE_checkliste.md und müssen vor dem ersten Store-Upload
durch die echten Angaben ersetzt werden.
Medieninhaber, Herausgeber und Diensteanbieter
- Firma
- PLATZHALTER: Firmenwortlaut mit dem Zusatz „e.U."
- Inhaber
- PLATZHALTER: Vorname und Nachname, ausgeschrieben
- Unternehmensgegenstand
- PLATZHALTER: z. B. Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Firmensitz
- PLATZHALTER: PLZ und Ort
- Anschrift
-
PLATZHALTER: Straße und Hausnummer
PLATZHALTER: PLZ und Ort
Österreich
Es muss die tatsächliche Geschäftsanschrift sein, unter der auch eine Zustellung ankäme — ein Postfach genügt nicht.
Kontakt
- PLATZHALTER: E-Mail-Adresse
- Telefon
- PLATZHALTER: Telefonnummer
§ 5 ECG verlangt Angaben, die eine rasche und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen, darunter zwingend die E-Mail-Adresse. Ein reines Kontaktformular reicht dafür nicht aus.
Firmenbuch und Umsatzsteuer
- Firmenbuchnummer
- PLATZHALTER: FN-Nummer
- Firmenbuchgericht
- PLATZHALTER: zuständiges Landes- bzw. Handelsgericht
- UID-Nummer
- PLATZHALTER: ATU-Nummer — entfällt bei Kleinunternehmerregelung, dann die Zeile löschen
Gewerbe und Aufsicht
- Gewerbewortlaut
- PLATZHALTER: Wortlaut laut Gewerberegister
- Gewerbebehörde
- PLATZHALTER: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat des Firmensitzes
- Verleihungsstaat
- Österreich
- Kammerzugehörigkeit
- Mitglied der Wirtschaftskammer PLATZHALTER: Bundesland, Fachgruppe PLATZHALTER: zuständige Fachgruppe, bei IT-Dienstleistungen üblicherweise UBIT
- Anwendbare Rechtsvorschriften
- Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at
Kontaktstelle für Meldungen
Wer einen Sound in der App für rechtswidrig hält, braucht dafür keinen Zugang zur App:
- Kontaktstelle für Meldungen — für alle Meldungen, auch von Behörden, Verbänden und Rechteinhabern.
- Formular für Urheberrechtsbeschwerden — wenn es um ein Werk geht, an dem Rechte bestehen.
Alternative Streitbeilegung
Eine Verpflichtung, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, besteht nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) nicht. Wer sich freiwillig unterwirft, muss darauf hinweisen und die zuständige Stelle nennen — für Online-Streitigkeiten ist das in der Regel die Internet Ombudsstelle.
PLATZHALTER: Entscheidung des Anbieters — entweder diesen Abschnitt streichen oder die Unterwerfung samt Stelle und Link angeben
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird nicht mehr betrieben; ein Link darauf gehört nicht mehr in ein Impressum.
Haftung für Inhalte und Links
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Urheberrecht an dieser Webseite
Die Inhalte dieser Seiten unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. Die Rechte an den in der App enthaltenen Sounds sind davon getrennt zu betrachten; wer dort eine Rechtsverletzung sieht, nutzt das Formular für Urheberrechtsbeschwerden.